Hundehaftpflichtversicherung

Wissenswertes zum Thema Hundehaftpflicht-Versicherung

Zunächst: Eine generelle Pflicht, seinen Hund zu versichern, besteht in Deutschland nicht. Die Thematik Hundehaltung und die damit verbundenen, gesetzlichen Auflagen sind Ländersache (detaillierte Informationen findet ihr weiter unten). Es wird jedoch jedem Hundehalter empfohlen, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, da der Hund im Gegensatz zu anderen im Haus lebenden Kleintieren wie Katzen, Kaninchen oder Vögeln nicht über die Privathaftpflichtversicherung des Halters mitversichert ist.

Die Versicherung ist, je nach Umfang, bereits ab rund 50 Euro im Jahr zu haben und schützt vor Schäden, die durch den Vierbeiner entstehen.

Auch wenn der eigene Hund bestens erzogen ist und freundlich anderen Tieren sowie Menschen entgegentritt, so können kostspielige Zwischenfälle niemals ausgeschlossen werden. Es genügt bereits, dass sich der Hund durch irgendetwas erschreckt, in Panik davonläuft und in den Straßenverkehr gerät. Auch kann es vorkommen, dass sich ein Passant vor dem in Spielabsicht auf ihn zulaufenden Hund fürchtet, unkontrolliert reagiert und zu Sturz kommt. Es gibt sicherlich viele, weitere Fälle, die noch schwerwiegender verlaufen können.

Um vor solchen Vorkommnissen – zumindest finanziell – abgesichert zu sein, kommt man um eine Hundehaftpflichtversicherung nicht herum.

Wie ist die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland geregelt?

Wie bereits erwähnt, sind die Auflagen zur Hundehaltung von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg besteht eine generelle Versicherungspflicht.

In Niedersachsen gelten zudem erweiterte Auflagen, die im neuen Hundegesetz bereits 2011 beschlossen wurden, nach einer Übergangszeit jedoch erst seit Juli 2013 verbindlich sind. Demnach müssen Halter ihren Hund in Niedersachsen in einem zentralen Register anmelden, ihn mit einem Chip kennzeichnen lassen, einen Sachkundenachweis ablegen und ihr Tier haftpflichtversichern.

In Nordrheinwestfalen gilt die Regelung, dass die sogenannten 40/20-Hunde haftpflichtversichert werden müssen. Die Angabe 40/20 bezieht sich auf die Körperhöhe in Zentimeter (40) und das Gewicht in Kilogramm (20). Eine weitere Auflage für Halter von Hunden aus dieser Kategorie ist das Ablegen des Sachkundenachweises.

Für auffällig gewordene Hunde muss in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eine Hundehaftpflichtverischerung abgeschlossen werden.

In Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein besteht die Pflichtversicherung für die sogenannten Kampfhunde. Als Halter kann man sich beim Ordnungs- sowie Veterinäramt erkundigen, ob der eigene Hund dieser Kategorie zugeordnet ist.

In allen anderen Bundesländern kann eine Hundehaftpflichtversicherung im Einzelfall angeordnet werden, ist jedoch keine Pflicht für die Hundehalter.

Fazit: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist, sofern sie im jeweiligen Bundesland nicht eh vorgeschrieben ist, absolut empfehlenswert.

Ein Kommentar

  • Katja

    Ein sehr guter Aritkel mit wichtigen Informationen. Bei der Vielzahl an Anbietern, die es in diesem Bereich gibt, sollte man sich die Zeit für einen Vergleich nehmen, denn Unterschiede in Preis und Leistung sind in jedem Fall vorhanden.

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